Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Ihr Ansprechpartner: Elias Zawisla
Mobil: +49 (0) 160 - 812 36 00
E-Mail: elias@elfino.racing
Datum: 22. April 2026
Veranstaltungsinformationen
Veranstalter: Elfino Racing GmbH in Kooperation mit Frazy Gastro & Event GmbH
Veranstaltung: Elfino Racing Trackday
Ort: Hockenheimring
Datum: 22. April 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Teilnehmer, Begleitpersonen und Besucher der Veranstaltung „elfino Racing Trackday“.
Abweichende Bedingungen der Teilnehmer finden keine Anwendung.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand ist die Teilnahme an einer nicht wettbewerbsorientierten Fahrveranstaltung auf dem Hockenheimring.
Die Nutzung der Rennstrecke erfolgt ausschließlich im Rahmen der Veranstaltung und gemäß den Vorgaben des Veranstalters.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Fahrzeit oder ununterbrochene Nutzung der Rennstrecke besteht nicht. Unterbrechungen aus organisatorischen oder sicherheitsbedingten Gründen sind jederzeit möglich.
3. Vertragsabschluss, Zahlung und Stornierung
Mit dem Erwerb eines Tickets über die jeweilige Buchungsplattform (z. B. ticket.io) gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an der Veranstaltung ab.
Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Buchung durch den Veranstalter zustande.
Mit Abschluss der Buchung verpflichtet sich der Teilnehmer zur vollständigen Zahlung des Ticketpreises.
Die jeweils gültigen Preise sind zum Zeitpunkt der Buchung verbindlich.
Eine Stornierung der Teilnahme ist nur unter folgenden Bedingungen möglich:
• bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: vollständige Rückerstattung des Ticketpreises
• bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 % Rückerstattung
• weniger als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: keine Rückerstattung
Eine Umbuchung auf eine andere Person ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Veranstalter möglich.
Bei Nichterscheinen oder vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
4. Teilnahmevoraussetzungen
Teilnehmer müssen:
· im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein
· körperlich und geistig in der Lage sein, ein Fahrzeug sicher zu führen
· ein technisch einwandfreies Fahrzeug einsetzen
Die Verantwortung für Fahrzeugzustand und Sicherheit liegt beim Teilnehmer.
Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an der Veranstaltung teilnehmen.
Der Erziehungsberechtigte übernimmt die Aufsichtspflicht sowie die Verantwortung für den Minderjährigen während der gesamten Veranstaltung.
5. Fahrzeuganforderungen
· Fahrzeuge müssen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen (StVZO)
· ausreichende Bereifung und technische Sicherheit sind Voraussetzung
· der Veranstalter kann Fahrzeuge jederzeit vom Betrieb ausschließen
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für technische Defekte, Schäden oder Ausfälle an Fahrzeugen, unabhängig vom Zeitpunkt ihres Auftretens.
6. Verhalten auf der Rennstrecke
· Es handelt sich nicht um ein Rennen
· Zeitnahme und Wettbewerbe sind untersagt
· Überholen erfolgt ausschließlich kontrolliert und verantwortungsvoll
Das Verhalten orientiert sich an den Grundsätzen des Motorsports (z. B. Flaggenkunde, Sicherheitsregeln)
7. Sicherheitsbestimmungen
· Helmpflicht während der Fahrten
· Anschnallpflicht
· Einhaltung aller Strecken- und Veranstalteranweisungen
Es gelten ergänzend die Regelungen und Sicherheitsvorgaben des Hockenheimrings. Den Anweisungen des Streckenbetreibers und des eingesetzten Personals ist jederzeit Folge zu leisten.
Der Veranstalter ist für die Organisation der Sicherheit verantwortlich, Teilnehmer für ihr Verhalten.
8. Schallschutz und Umwelt
· Die Schallgrenzwerte des Hockenheimrings sind zwingend einzuhalten
· unnötiger Lärm (z. B. Motorlaufen im Stand) ist zu vermeiden
· absolute Motorruhe außerhalb der erlaubten Zeiten
Verstöße können zum Ausschluss führen
9. Haftung
Für Schäden im Zusammenhang mit der Teilnahme gelten ausschließlich die Regelungen des gesonderten Haftungsausschlusses, der Bestandteil der Teilnahmeunterlagen ist und von allen Teilnehmern gesondert zu unterzeichnen ist.
Für Schäden, die durch andere Teilnehmer verursacht werden, haftet ausschließlich der jeweilige Verursacher. Eine Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
10. Verantwortung des Veranstalters
Der Veranstalter:
· stellt die Organisation und Durchführung sicher
· übernimmt Verkehrssicherungspflichten während der Veranstaltung
Für Schäden durch Teilnehmer haftet der jeweilige Verursacher (Hockenheimring-Standard)
11. Versicherung
Der Teilnehmer bestätigt:
• ausreichenden Versicherungsschutz (mindestens Haftpflichtversicherung)
• eigenständige Schadensabwicklung
Der Veranstalter empfiehlt zusätzlichen Versicherungsschutz.
12. Ausschluss von Teilnehmern
Der Veranstalter kann Teilnehmer jederzeit ausschließen bei:
· gefährlichem Verhalten
· Verstoß gegen Regeln
· Nichtbeachtung von Anweisungen
Dies gilt insbesondere auch bei Gefährdung anderer Teilnehmer oder Beschädigung von Infrastruktur.
Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.
13. Foto-, Video- und Medienrechte
Der Veranstalter ist berechtigt:
· Foto- und Videoaufnahmen anzufertigen
· diese für Marketing und Kommunikation zu nutzen
Kommerzielle Aufnahmen durch Teilnehmer bedürfen der Genehmigung (Hockenheimring-Vorgabe).
14. Nutzung des Veranstaltungsgeländes
· Zugang nur für registrierte Personen
· Sperrbereiche dürfen nicht betreten werden
· maximale Geschwindigkeit im Fahrerlager: 30 km/h
(Hockenheimring-Regelung)
15. Absage / Änderungen
Der Veranstalter kann die Veranstaltung ändern oder absagen bei:
· höherer Gewalt
· behördlichen Anordnungen
· Sicherheitsrisiken
Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht.
16. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO zur Durchführung der Veranstaltung.
17. Schlussbestimmungen
· Es gilt deutsches Recht
· Gerichtsstand: Sitz des Veranstalters
· Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam